Installationstechnik (Einjährige Berufsfachschule)

Aufnahme­bedingungen

Im Allgemeinen schließt der/die Bewerber/in mit dem betreffenden Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag zum späteren Ausbildungsvertrag ab. Die Anmeldung bei der Schule erfolgt dann durch den Betrieb über die Kreishandwerkerschaft. Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag können in die Berufsfachschule aufgenommen werden, wenn durch Bewerber mit Vorvertrag nicht alle schulischen Ausbildungsplätze belegt werden.

Bildungsziel

Die Berufsfachschule vermittelt eine breit angelegte berufliche Grundbildung im entsprechenden Berufsfeld mit allgemeinen und berufsbezogenen fachlichen Unterrichtsinhalten.

Am Ende der Berufsfachschule wird eine fachpraktische Abschlussprüfung durchgeführt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung kann Schülerinnen und Schülern ohne Hauptschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt werden.