Metalltechnik (Zweijährige Berufsfachschule)

Bildungsziel


Die Zweijährige Berufsfachschule Metalltechnik bietet begabten und technisch interessierten Hauptschülern die Möglichkeit, die dem Realschulabschluss gleichwertige Fachschulreife zu erwerben.

Die Ausbildung beinhaltet eine erweiterte Allgemeinbildung und vertieften mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht. Daneben werden in einer mechanischen Grundausbildung Fertigkeiten und Kenntnisse für sämtliche Berufe des Berufsfeldes Metalltechnik vermittelt.

Unterricht


In Vollzeitform werden wöchentlich ca. 34 Stunden in folgenden Fächern erteilt:

Religionslehre, Deutsch, Englisch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Mathematik, Sport, Physik oder Chemie oder Biologie, Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz und Berufspraktische Kompetenz.

Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten:

Günstige Voraussetzung für Ausbildungsverhältnisse, für die erfahrungsgemäss ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt wird.

Bei einer Ausbildung im Berufsfeld Metalltechnik kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden.
Eintritt in mittlere Laufbahnen der Verwaltung und des Sozialwesens.

Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten:

Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung Eintritt in das Einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Nach entsprechender Berufspraxis Weiterbildung zum Meister oder Staatl. gepr. Techniker.

Eintritt in die Klasse 11 eines Beruflichen Gymnasiums.

Eintritt in das Technische Berufskolleg I.

In einem darauf aufbauenden Technischen Berufskolleg II kann die Berufsbezeichnung Technische/r Kommunikationsassistent/In und durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.

Auswahlverfahren:

Kann die Zweijährige Berufsfachschule nicht alle Bewerber mit erfüllten Aufnahmebedingungen aufnehmen, wird ein Auswahlverfahren gemäß der Schul- und Prüfungsordnung für zweijährige Berufsfachschulen durchgeführt.


Aufnahmebedingungen

sind entweder:

a) der Hauptschulabschluss,

oder:
b) das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 einer Realschule oder des Gymnasiums,

oder:
c) das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums,

oder:
Der Nachweis eines nach a), b) oder c) gleichwertigen Bildungsstandes.

Auf Antrag können Schüler bereits nach der 8. Klasse der Hauptschule aufgenommen werden, wenn sie im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note gut (2,0) erhalten haben und - soweit möglich - in Klasse 8 am Zusatzunterricht teilgenommen haben.

Aufnahmeverfahren

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: